ÄNDERUNGEN BEIM FAHRRAD-TRANSPORT IN ITALIEN
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Veröffentlichung: 13.03.2024

Planen Sie in Ihren nächsten Italien Urlaub Zweiräder auf dem Heckträger mitzunehmen? Dann gilt es zu bachten, dass sich die Vorschriften in Italien für diesen Transport geändert haben. Alle wichtigen Infos haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Anbringen von Warntafeln & schwer erkennbare Ladung

Nimmt man in Italien seine Zweiräder oder anderes Transportgut auf dem Heckträger mit und überragen diese das Heck, müssen diese mit einer rot-weißen Warntafel gekennzeichnet werden. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung darüber hinaus die gesamte Fahhrzeugbreite ein, müssen sogar zwei der Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Die Warntafel muss laut der italienischen Vorschrift aus Metallblech sein, eine Abmessung von mindestens 50 x 50 cm haben und weiß-rot schraffiert sein. Verstößt man gegen diese Kennzeichnungspflicht können mindestens 80 € fällig sein. 

Eine Zeit lang war es möglich mit einem Widerholungskennzeichen und einer eigenen Beleuchtung des Heckträgers um die Warntafel herumzukommen, diese Gesetzesänderung wurde mittlerweile jedoch wieder ausgesetzt. 

Sollten Sie daher planen mt Ihrem Zweirad nach Italien zu reisen, bedenken Sie bitte die Mitnahme der Warntafel für Ihren Heckträger.

Damit aber nicht genug. Der italienischen Straßenverkehrsordnung nach darf eine Ladung zwar die Schlussleuchten um jeweils 30 cm überragen, dies gilt jedoch nicht für so genannte schwer erkennbare Ladungen. Den neuesten Interpretationen des italienischen Gesetzgebers nach sind nun Fahrräder schwer erkennbar und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Ausschlaggebend sind hier nicht die ausgeklappten Fahrzeugspiegel, sondern die Breite der Schlussleuchten. Sollten Ihre Zweiräder daher über die Schlussleuchten Ihres Fahrzeugs hinausragen, überlegen Sie sich gut, ob Sie damit nach Italien fahren wollen. Ein Verstoß kann bis zu 345 € kosten.

Quelle: ADAC.de